Act Nr. 157 / 1969 Coll.

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 142 / 1961 Slg. über die Disziplinarhaftung von Berufsrichtern

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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