Dekret Nr. 157 / 1946 Coll.
Verordnung über die vorläufige Anwendung des am 12. April 1946 in Moskau unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Republik und der Regierung der Union der sowjetischen Sozialistischen Republiken über die gegenseitige Lieferung von Waren
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.