Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 156 / 2025 Coll.
Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Ausgabe der Preisentscheidung Nr. 2 / 2025 / CAU zur Festsetzung der Höchstpreise für Dentalprodukte, die vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind
Gültig
156
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Gesundheit
vom 20. Mai 2025
zur Ausgabe der Preisentscheidung Nr. 2 / 2025 / CAU zur Festsetzung der Höchstpreise für Dentalprodukte, die vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind
Das Gesundheitsministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg. zu Preisen, die bis zum 31. Dezember 2024 wirksam sind, bekannt, dass am 13. Dezember 2024 der Preisbescheid Nr. 2 / 2025 / CAU genehmigt wurde, wobei Höchstpreise für Dentalprodukte, die vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, festgelegt wurden. Die Preisentscheidung trat am 1. Januar 2025 in Kraft und wird am 20. Dezember 2024 im Ministerium für Gesundheit veröffentlicht.
Minister:
Prof. MUDr. Válek, CSc., MBA, EBIR, v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 156 / 2025 Coll., zur Frage der Preisentscheidung Nr. 2 / 2025 / CAU zur Festsetzung der Höchstpreise für Dentalprodukte, die vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 29.05.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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