Regierungsverordnung Nr. 156 / 2014 Coll.

Regierungsverordnung zur Festsetzung des Zinsbetrags für die Zuckerüberschüsse für das Wirtschaftsjahr 2004/2005

Gültig In Kraft seit 31.07.2014
Inhalt
156
Regierungsverordnung
vom 21. Juli 2014
zur Festsetzung des Zinssatzes für die Überschussabgabe für die Zuckererzeugung für das Wirtschaftsjahr 2004/2005
Die Regierung erteilt gemäß § 2b Absatz 2 des Gesetzes Nr. 252 / 1997 Slg., über die Landwirtschaft, geändert durch Gesetz Nr. 128 / 2003 Slg., Gesetz Nr. 441 / 2005 Slg. und Gesetz Nr. 291 / 2009 Slg., und gemäß § 1 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 256 / 2000 Slg., über den staatlichen Agrarinterventionsfonds und über die Änderung bestimmter anderer Gesetze (Gesetz.
§ 1
Zinssatz
Der Betrag der Prämie für die Zuckererzeugungsabgabe für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 (nachstehend „Umlage“ genannt) nach den unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften der Europäischen Union für Produktionsabgaben im Zuckersektor (1) beläuft sich auf 8,75 % pro Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem die letzte Zahlung der Abgabe auf den vom Zahler gezahlten Betrag bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Überschüsse durch den staatlichen Agrarinterventionsfonds auf das Konto des staatlichen Agrarinterventionsfonds zurückgezahlt wurde.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 31. Juli 2014 in Kraft.
Ministerpräsident:
Sobotka v. r.
Minister für Landwirtschaft:
Ing. Jurečka v. r.
1) Verordnung (EU) Nr. 1360 / 2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2001 / 02, 2002 / 03, 2003 / 04, 2004 / 05 und 2005 / 06, den Koeffizienten, der zur Berechnung der zusätzlichen Abgabe für die Wirtschaftsjahre 2001 / 02 und 2004 / 05 erforderlich ist, und die von Zuckererzeugern zu Rübenverkäufern zu zahlenden Beträge aufgrund der Differenz zwischen der Höchstabgabe und der für die für die Jahre 2002 /

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 156 / 2014 Slg., zur Festsetzung des Zinsbetrags für die Überschussabgabe auf die Zuckererzeugung für das Wirtschaftsjahr 2004/2005
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.07.2014
In Kraft seit31.07.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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