Maßnahmen des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 155 / 1964 Coll.
Gesetzliche Maßnahme des Präsidiums der Nationalversammlung, die eine Abweichung von den Bestimmungen von Abschnitt 43 des Waldgesetzes vorsieht
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.