Das Verfassungsgericht fand Nr. 153 / 1998 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 3. Juni 1998 über die Nichtigerklärung eines Teils der Bestimmung des § 13 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 87/1991 Slg. über die außergerichtliche Rehabilitation, in den Worten "seit dem tatsächlichen Datum des Gesetzes"

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