Regierungsverordnung Nr. 153 / 1949 Coll.
Verordnung über die obligatorische Schädlingsbekämpfung von Rüben und Hopfen und über die berufliche Überwachung der Erhaltung der Pflanzenproduktion
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.