Verordnung des Finanzministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 151 / 1984 Coll.
Erlass des Finanzministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik zur Umsetzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats über die gerichtlichen Abgaben
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.