Dekret Nr. 150 / 2019 Coll.
Beschluss über die Meldung von Sicherheits- und Betriebsrisiken im Zahlungsbereich
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.07.2019
Textfassungen:
01.07.2019
27.06.2019
KAPITEL
Ordnung
vom 13. Juni 2019
über die Meldung von Sicherheits- und Betriebsrisiken im Zahlungsbereich
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 263 des Gesetzes Nr. 370 / 2017 Slg., zur Zahlung, zur Umsetzung des § 222 Abs. 3 dieses Gesetzes, geändert durch Gesetz Nr. 5 / 2019 Slg.:
Gegenstand
Diese Verordnung enthält den Umfang, die Form, die Zeit und die Art der Bereitstellung von Informationen durch Personen, die befugt sind, Zahlungsdienste über die Sicherheits- und Betriebsrisiken zu erbringen, denen sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Zahlungsdiensten ausgesetzt sind.
Sicherheits- und Betriebsrisikoberichterstattung
Die zur Erbringung von Zahlungsdiensten befugte Person unterrichtet die Tschechische Nationalbank über die Sicherheits- und Betriebsrisiken, denen sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Zahlungsdiensten ausgesetzt ist. Angaben enthalten:
a) eine aktualisierte und umfassende Liste der Risiken von Funktionen, Prozessen und Vermögenswerten, die mit den bereitgestellten und identifizierten und im Rahmen der Risikobewertung eingestuften Zahlungsdiensten verbunden sind;
b) eine Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen zur Minderung der in der vorstehenden Bewertung genannten Sicherheits- und Betriebsrisiken;
c) eine Beschreibung der Kontrollmechanismen, die in Reaktion auf die oben genannte Bewertung von Sicherheits- und Betriebsrisiken gemäß a) festgelegt wurden;
d) eine Bewertung, ob die Maßnahmen zur Abschwächung der Sicherheits- und Betriebsrisiken und die Kontrollmechanismen, die in Reaktion auf diese Risiken eingesetzt werden, ausreichend wirksam sind.
Form, Fristen und Verfahren zur Bereitstellung von Informationen
(1) Die zur Erbringung von Zahlungsdiensten befugte Person informiert die Tschechische Nationalbank über die Sicherheits- und Betriebsrisiken über die Internet-Schnittstelle der Tschechischen Nationalbank zur Erfassung von Informationspflichten im Format xls oder xlsx über eine Form, deren Modell im Anhang dieses Erlasses festgelegt ist.
(2) Die zur Erbringung von Zahlungsdiensten befugte Person unterrichtet die Tschechische Nationalbank gemäß Absatz 1 über die Sicherheit und die operativen Risiken bis zum 30. April jedes Jahres für das vorherige Kalenderjahr.
Übergangsbestimmungen
Informationen über die Sicherheit und die operativen Risiken in dem Umfang gemäß Artikel 2 für das Kalenderjahr 2018 werden von der Person bereitgestellt, die bis zum 30. September 2019 Zahlungsdienste erbringen darf.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Gouverneur:
Ing. Rusnok v. r.
Anhang zum Erlass Nr. 150 / 2019 Coll.
Meldung von Sicherheits- und Betriebsrisiken im Zusammenhang mit der Erbringung von Zahlungsdiensten
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 150 / 2019 Slg., zur Meldung von Sicherheits- und Betriebsrisiken im Zahlungsbereich |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 27.06.2019 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2019 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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