Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft Nr. 150 / 1964 Coll.
Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Forst und Wasser, die grundlegende Bedingungen für die Versorgung von Rohholz und Tannerie ausstellen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.