Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 15 / 2019 Coll.
Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Ausgabe des Preiskodex 1 / 2019 / DZP über die Regelung der Preise für bereitgestellte Gesundheitsdienste, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienste von Zahnarztpraxen, die von der öffentlichen Krankenversicherung bezahlt werden, und spezifische Gesundheitsleistungen
Gültig
15
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Gesundheit
vom 7. Januar 2019
über die Ausgabe des Preiskodex 1 / 2019 / SAP über die Regelung der Preise der angebotenen Gesundheitsdienstleistungen, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienstleistungen von Zahnarztpraxen, die von der öffentlichen Krankenversicherung bezahlt werden, und spezifische Gesundheitsleistungen
Das Gesundheitsministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, bekannt, dass am 13. November 2018 die Preisregelung 1 / 2019 / DZP über die Preisregulierung von Gesundheitsdienstleistungen, die Festsetzung der Höchstpreise von Gesundheitsdienstleistungen von Zahnärzten, die von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, und die spezifische Gesundheitsleistung genehmigt wurde. Die Preisregelung trat am 1. Januar 2019 in Kraft und wurde im Ministerium für Gesundheit, 11 vom 21. Dezember 2018, veröffentlicht.
Minister:
Mgr. et Mgr. Vojtěch, MHA, v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 15 / 2019 Slg., zur Ausgabe des Preiskodex 1 / 2019 / DZP über die Regelung der Preise für Gesundheitsdienstleistungen, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienste von Zahnärzten aus der öffentlichen Krankenversicherung und spezifische Gesundheitsleistungen |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 18.01.2019 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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