Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 15 / 2013 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums zur Bestimmung der Emissionsbedingungen für die Tschechische Staatsanleihe, 2013-2016, 0,50%

Gültig
15
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 4. Januar 2013
Bestimmung der Emissionsbedingungen für die tschechische Staatsanleihe, 2013-2016, 0,50%
Das Finanzministerium stellt Staatsanleihen in dem Umfang aus, wie es im Sondergesetz vorgesehen ist, aus und bestimmt ihre Emissionsbedingungen gemäß § 26 Abs. Diese Emissionsbedingungen definieren die Rechte und Pflichten der Emittenten und Schuldner sowie Informationen über die Emission von Anleihen und Formalitäten der Staatsanleihe der Tschechischen Republik, 2013-2016, 0,50%:
1. Basisbeschreibung der Anleihen:
Ausstellung: Tschechische Republik - Finanzministerium ("Ministerium")
Name: Staatsanleihe der Tschechischen Republik, 2013-2016, 0,50%
Kurzname: Tschechische Republik, 0.50%, 16
Seriennummer: 77.
Nennwert: 10.000 CZK (mit Worten: 10.000 CZK)
Form der Anleihe: Trägersicherheit
Debt-Formular: Buch-Versicherung
Art der Anleihe: Staatsanleihe
Währung, in der Anleihen genannt werden: Tschechische Krone (CZK)
Datum des Anmeldebeginns: 23. Januar 2013
Datum des Ablaufs der Anmeldefrist: 28. Juni 2016
Datum: 28. Januar 2013
Datum: 28. Juli 2016
Zinserträge: ermittelt mit einem festen Zinssatz von 0,50% p.a.
Besteuerung der Erlöse: nach tschechischem Recht
ISIN: CZ0001003842
Separater Rektor - ISIN: CZ0000702741
Gutschein Nr. 1 - ISIN: CZ0000702758
Gutschein Nr. 2 - ISIN: CZ0000702766
Gutschein Nr. 3 - ISIN: CZ0000702774
Gutschein Nr. 4 - ISIN: CZ0000702782
2. Die Anleihen werden auf der Grundlage besonderer Gesetze im Sinne von § 25 Abs. 2 des Anleihegesetzes ausgegeben.
3. Die Schuldverschreibungen in Form einer Sicherheit am Träger werden in einer Bucheintragsform ausgestellt und im Zentralverwahrer eingetragen, die gemäß § 92 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 256/2004 Slg. auf dem Kapitalmarktgeschäft in der geänderten Fassung durch die Zentralverwahrer, a.s. und Personen gehalten wird, die ein späteres Register halten.
4. Anleihen können von juristischen und natürlichen Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Tschechischen Republik und im Ausland erworben werden (nachfolgend auch als "Investoren"). Die Rückführung des Einkommens und des im Ausland gezahlten Nominalwerts erfolgt nach tschechischer Gesetzgebung.
5. Das Recht auf Zahlung der Anleiheerlöse wird von der Person ausgeübt, die berechtigt ist, die an der Anleihe gebundenen Rechte am 28. Juni ab 2013 auszuüben. Das Recht, den Anleihenertrag für den Zeitraum vom Zeitpunkt der Ausgabe bis zum 28. Juli 2013 zu zahlen, wird von der Person ausgeübt, die berechtigt ist, die an der Anleihe gebundenen Rechte am 28. Juni 2013 auszuüben. Die Übertragung der Anleihe ist nach dem 28. Juni 2016 ausgeschlossen.
6. Die Anleiherendite wird mit einem festen Zinssatz von 0,50% p.a. bestimmt. Die Anleiherendite wird einmal jährlich am 28. Juli ab 2013 ausgezahlt. Ist das Zahlungsdatum der Erlöse nicht der Arbeitstag, so erfolgt die Zahlung der Erlöse am ersten folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Erlöse für diese Entziehung.
7. Die Berechnung der Proportionalausbeute der Anleihe basiert auf einem Jahr von 360 Tagen und 12 Monaten nach 30 Tagen (BCK - 30E / 360). Die proportionale Rückzahlung der Anleihe ist ab dem Ausgabedatum im Preis der Anleihe enthalten.
8. Die Debt-Ausgaben werden nach und nach (in Tranchen) innerhalb der Anmeldefrist ausgegeben.
9. Die Emissionsquote wird durch den Auktionssatz bestimmt.
10. Anleihen werden in der Tschechischen Republik zum Abonnement angeboten. Die Anleihen werden über die Tschechische Nationalbank nach § 26 Abs. 4 des Anleihegesetzes verkauft. Der primäre Verkauf von Anleihen, die Methode und der Ort des Abos der Anleihe, die Methode und Frist für die Lieferung der Anleihen an einzelne Abonnenten und die Art und Weise der Zahlung des Emissionssatzes der Aboanleihe richtet sich nach den geltenden Regeln für den Primärverkauf von Staatsanleihen, die von der Tschechischen Nationalbank organisiert werden. Der Hauptverkauf der ersten Tranche wird in Form einer am 23. Januar 2013 von der Tschechischen Nationalbank organisierten amerikanischen Auktion für eine Gruppe von Primärhändlern erfolgen. Andere Investoren können an Anleiheversteigerungen durch Primärhändler teilnehmen. Die Auktionsbekanntmachung wird rechtzeitig veröffentlicht. Der primäre Verkauf weiterer Tranchen wird unter den gleichen Bedingungen durchgeführt.
11. Der erwartete nominale Gesamtwert der Anleiheemission beträgt 40 000 000 CZK (d.h. 40 Milliarden CZK). Die Schuldverschreibungen können nach § 7 des Schuldverschreibungsgesetzes in weniger als dem erwarteten Nennwert der Schuldverschreibung ausgegeben werden. Der mögliche Umfang der Volumenzunahme beträgt 40 000 000 CZK (d. h. 40 Milliarden CZK).
12. Die Anleihen werden zum Nominalwert am 28. Juli 2016 zurückgezahlt. Dieses Datum schließt das Interesse an Anleihen ab. Das Ministerium hat im Sinne von Artikel 17 des Anleihegesetzes beschlossen, dass das Rückzahlungsrecht für die am 28. Juni 2016 an die Anleihe gebundene Person gilt. Ist das Datum der Rückzahlung des Nominalwerts der Anleihen kein Arbeitstag, so wird die Zahlung am ersten folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf Zahlung der Erlöse für diese Rückzahlung geleistet.
13. Die mit Anleihen verbundenen Rechte sind nach Artikel 42 des Anleihegesetzes auf 10 Jahre ab dem Zeitpunkt beschränkt, an dem sie zum ersten Mal ausgeübt werden können.
14. Das Ministerium verpflichtet sich, unter diesen Emissionsbedingungen die Zahlung der Erlöse und die Rückzahlung des Nennwerts der Anleihen an Personen sicherzustellen, die berechtigt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte an dem durch diese Emissionsbedingungen festgesetzten Zeitpunkt auszuüben. Die Zahlstelle ist die Tschechische Nationalbank. Der Nominalwert der Anleihen wird zurückgezahlt und die Anleihenrendite gegebenenfalls nach den Anweisungen der Personen, die befugt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte an dem durch diese Emissionsbedingungen gesetzten Tag auszuüben, per Bargeld oder Bargeld bezahlt. Die Tschechische Nationalbank veröffentlicht die Art und Weise, in der der Nominalwert der Anleihen zurückgezahlt und die Anleiherendite gezahlt werden.
15. Die valide Bewertung der finanziellen Kapazität (Rating) der langfristigen Kronenverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bestimmung dieser Emissionsbedingungen durch Standard & Poor's erfolgt bei AA, Moody's bei A1 und Fitch Ratings bei AA-.
16. Schuldverschreibungen sind direkte, bedingungslose und unvorhergesehene Verbindlichkeiten der Tschechischen Republik, die auf der gleichen Ebene wie alle anderen bestehenden und zukünftigen direkten, bedingungslosen und unvorhergesehenen Verbindlichkeiten der Tschechischen Republik sind.
17. Diese Emissionsbedingungen werden vom Ministerium in der Sammlung der Gesetze bekannt gegeben. Die Mitteilung an die Öffentlichkeit über diese Anleihen wird auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
18. Diese Emissionsbedingungen können in Fremdsprachen übersetzt werden. Wenn es einen Konflikt zwischen verschiedenen Sprachversionen von Emissionsbedingungen gibt, wird die tschechische Version entscheidend sein.
Minister:
Ing. Kalousek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Finanzministeriums Nr. 15 / 2013 Coll., Bestimmung der Emissionsbedingungen für die Tschechische Staatsanleihe, 2013- 2016, 0,50%
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Verkündungsdatum22.01.2013
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