Verordnung des Bildungsministeriums der Slowakischen Sozialistischen Republik Nr. 15 / 1976

Dekret des Bildungsministeriums der Slowakischen Sozialistischen Republik zur Anpassung des Studiums der Studenten aus Gründen der Mutterschaftsunterstützung

Gültig In Kraft seit 23.02.1976
Inhalt
15
Ordnung
Ministerium für Bildung der Slowakischen Sozialistischen Republik
vom 12. Februar 1976
über die Anpassung des Studiums der Studenten aus Gründen der Mutterschaftsunterstützung
Das Bildungsministerium der Slowakischen Sozialistischen Republik sieht gemäß § 19 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 19 / 1966 Slg. über die Hochschulbildung vor:
Čl. 1
Studenten in Tagesstudien an Universitäten, die schwanger sind oder sich um ihr eigenes oder adoptiertes Kind (Kinder) unter 6 Jahren kümmern, sind vom Dekan zugelassen, und an Universitäten, die nicht in Fakultäten, dem Rektor, auf ihre Anfrage, durch Studium nach individuellen oder Gruppenlehrplänen, ähnlich wie externe Studie.1)
Čl. 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Prof. Ing. Chochol, CSc.
1) § 24 Abs. 2 des MŠK-Dekrets Nr. 25 / 1966 Coll., das Studienordnungen für Universitäten ausstellt.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret des Bildungsministeriums der Slowakischen Sozialistischen Republik Nr. 15 / 1976 Slg., über die Änderung des Studiums der Studenten aus Gründen der Unterstützung in der Mutterschaft
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.02.1976
In Kraft seit23.02.1976
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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