Verordnung des Bildungsministeriums der Slowakischen Sozialistischen Republik Nr. 15 / 1976
Dekret des Bildungsministeriums der Slowakischen Sozialistischen Republik zur Anpassung des Studiums der Studenten aus Gründen der Mutterschaftsunterstützung
Gültig
In Kraft seit 23.02.1976
15
Ordnung
Ministerium für Bildung der Slowakischen Sozialistischen Republik
vom 12. Februar 1976
über die Anpassung des Studiums der Studenten aus Gründen der Mutterschaftsunterstützung
Das Bildungsministerium der Slowakischen Sozialistischen Republik sieht gemäß § 19 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 19 / 1966 Slg. über die Hochschulbildung vor:
Studenten in Tagesstudien an Universitäten, die schwanger sind oder sich um ihr eigenes oder adoptiertes Kind (Kinder) unter 6 Jahren kümmern, sind vom Dekan zugelassen, und an Universitäten, die nicht in Fakultäten, dem Rektor, auf ihre Anfrage, durch Studium nach individuellen oder Gruppenlehrplänen, ähnlich wie externe Studie.1)
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Prof. Ing. Chochol, CSc.
1) § 24 Abs. 2 des MŠK-Dekrets Nr. 25 / 1966 Coll., das Studienordnungen für Universitäten ausstellt.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret des Bildungsministeriums der Slowakischen Sozialistischen Republik Nr. 15 / 1976 Slg., über die Änderung des Studiums der Studenten aus Gründen der Unterstützung in der Mutterschaft |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 23.02.1976 |
|---|---|
| In Kraft seit | 23.02.1976 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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