Dekret des Außenministers Nr. 15 / 1960 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses über Wirtschaftsbeziehungen bei der Einfuhr von Waren
Gültig
In Kraft seit 15.03.1960
15
Ordnung
Minister für Außenhandel
vom 2. März 1960
zur Änderung des Erlasses über die Wirtschaftsbeziehungen bei der Einfuhr von Waren
Der Außenminister im Einvernehmen mit dem wichtigsten Schiedsverfahren der Republik Tschechoslowakei und nach Anhörung der beteiligten Minister sieht gemäß Artikel 191 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 69 / 1958 Slg. über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Sozialistischen Organisationen vor:
Absatz 5 des Ordens des Außenministers Nr. 173 / 1958 Ú. l über die Wirtschaftsbeziehungen bei der Einfuhr von Waren wird gestrichen.
Diese Verordnung tritt am 15. März 1960 in Kraft.
Minister:
Krajčir v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret des Außenministers Nr. 15 / 1960 Coll. zur Änderung des Dekrets über die Wirtschaftsbeziehungen bei der Einfuhr von Waren |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 11.03.1960 |
|---|---|
| In Kraft seit | 15.03.1960 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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