Regierungsverordnung Nr. 15 / 1949 Coll.
Verordnung über das Recht auf den Dienst bestimmter Beamter bei der Ausbildung in Armen (professionelle Übungen)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.