Gesetz Nr. 149 / 1969 Coll.
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 141 / 1961 Slg., über Strafverfahren (Kriminalgesetzbuch)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.