Dekret Nr. 149 / 1964 Coll.
Anordnung des Zentralgeologischen Amtes, das die Grundbedingungen für die Lieferung geologischer Werke ausgibt
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.