Dekret Nr. 149 / 1945 Coll.

Der Präsident der Republik wird ermächtigt, die Person (s) zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen zu unterzeichnen. Mitglied der Verwaltung der Vereinten Nationen für Notfall- und Rehabilitationsmanagement

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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