Regierungsverordnung Nr. 148 / 2019 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Durchführungsmaßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von Erzeugnissen der Weinbauindustrie und zur Änderung der Verordnung Nr. 197/2005 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Durchführungsmaßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von Erzeugnissen der Weinbauindustrie in der geänderten Fassung
Zeitliche Textfassungen
Novellierungen
01.08.2022