Regierungsverordnung Nr. 148 / 2019 Coll.

Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Durchführungsmaßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von Erzeugnissen der Weinbauindustrie und zur Änderung der Verordnung Nr. 197/2005 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Durchführungsmaßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von Erzeugnissen der Weinbauindustrie in der geänderten Fassung

Zeitliche Textfassungen

01.08.2022 Vorherige
In Kraft seit 01.08.2022 bis 31.12.2025
01.07.2019 Vorherige
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.07.2022
27.06.2019 Verkündet
In Kraft seit 27.06.2019
27.06.2019 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 27.06.2019 bis 30.06.2019
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