Regierungsverordnung Nr. 148/2012 Slg.
Regierungsverordnung über die Höhe der Entschädigung für die Kosten der Bereitschaft zur Notversorgung und Notsituation aus dem Staatshaushalt
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.