Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 148/2009 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Erklärung eines Betrags, der 50% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke des Lebens und der Existenzminima entspricht, und 50% und 25% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke der staatlichen sozialen Unterstützung

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 117/1995
Staatliche Sozialhilfegesetz
Führt durch
Gesetz Nr. 110 / 2006 Coll.
Gesetz über Leben und bestehende Minderheit
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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