Verordnung Nr. 148/2007 Slg.
Verordnung über die Energieeffizienz von Gebäuden
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.07.2007
Textfassungen:
01.07.2007
27.06.2007
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ANHANG
Ordnung
vom 18. Juni 2007
über die Energieleistung von Gebäuden
Das Ministerium für Industrie und Handel (nachstehend "das Ministerium" genannt) sieht gemäß § 14 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 406 / 2000 Slg. über das Energiemanagement in der geänderten Fassung (nachfolgend "das Gesetz" genannt) für die Umsetzung von § 6a Abs. 1, Abs. 2, 5 und 7 des Gesetzes vor:
Gegenstand
Diese Verordnung führt die entsprechende europäische Gemeinschaftsverordnung (1) durch, die gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Verfahren zur Bereitstellung von Informationen auf dem Gebiet der technischen Normen und Vorschriften und Vorschriften sowie der Vorschriften über die Dienste der Informationsgesellschaft, geändert durch die Richtlinie 98/48/EG, angemeldet wurde und sieht Folgendes vor:
a) Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, Vergleichsindikatoren und Berechnungsverfahren zur Bestimmung der Energieeffizienz von Gebäuden;
b) den Inhalt und die Art der Verarbeitung des Energieausweises der Gebäude, einschließlich der Verwendung bereits durchgeführter Energieaudits;
c) den Umfang der Kontrolle von Personen aus den Einzelheiten der Gestaltung der Energielizenz von Gebäuden.
Grundkonzepte
Im Sinne dieses Erlasses:
a) eine Bilanzauswertung auf der Grundlage von Energieberechnungen, die in einem Gebäude für Heizung, Lüftung, Kühlung, Klimatisierung, Warmwasserbereitung und Beleuchtung verwendet werden oder für die standardisierte Nutzung des Gebäudes vorgesehen sind;
b) dem Gebäude an seiner Systemgrenze zugeführte Energie;
c) Energiesysteme des Gebäudes eines Systems der technischen Ausrüstung für Heizung, Lüftung, Kühlung, Klimaanlage, Warmwasseraufbereitung und Beleuchtung,
d) eine Masse oder ein Phänomen, die zur Herstellung mechanischer Arbeiten oder Wärme oder zur Kontrolle chemischer oder physikalischer Prozesse verwendet werden kann;
e) eine Kühlzone des gesamten Gebäudes oder seines integrierten Teils, in der der erforderliche Zustand der Innenumgebung durch Kühlung in Bezug auf seine Temperaturparameter, Feuchtigkeit und Einsatzart, auf die die Außenumgebung oder andere Zone angrenzt, gewährleistet ist;
f) die Klassifizierungsklasse der graphischen und verbalen Ausprägung der Energieleistung des Gebäudes;
g) die klimatisierte Zone des gesamten Gebäudes oder dessen integriertes Teil, in dem der erforderliche Zustand der Innenumgebung hinsichtlich ihrer Temperaturparameter, Feuchtigkeit und gegebenenfalls der Reinheit der Luft und der Art der Verwendung, an die sich die Außenumgebung oder andere Zone anschließt, gewährleistet ist;
h) die Umhüllung des Gebäudes alle Strukturen an der Systemgrenze des gesamten Gebäudes, die der Außenumgebung ausgesetzt sind;
— Energieentlastungssysteme, die zur Heizung, Belüftung, Kühlung, Klimatisierung und Warmwasserbereitung verwendet werden, um den Betrieb von Energiewechseleinrichtungen für nutzbare Energie und die Energieversorgung der Zone zu gewährleisten;
(j) ein Referenzgebäude der gleichen Art, die gleiche Form, Größe und internes Layout, mit der gleichen Art von standardisiertem Betrieb und Verwendung wie das bewertete Gebäude, und die technischen Standards, die durch die Qualität der Umschlag des Gebäudes und seiner technischen Systeme vorgeschrieben sind;
(k) standardisierte Nutzung des Gebäudes durch Nutzung oder zukünftige Nutzung gemäß den Bedingungen der Innen- und Außenumgebung und des Betriebs gemäß den technischen Normen und sonstigen Vorschriften (2);
(l) die Systemgrenze des durch die Außenfläche der Randzonenstrukturen gebildeten Bereichs;
(m) die von den Energiesystemen des Gebäudes gelieferte Nutzenergie, um die erforderlichen Dienstleistungen zu gewährleisten, nämlich die erforderlichen Innentemperaturen, Feuchtigkeit, Beleuchtung, Lüftung und Warmwasserbereitung, einschließlich nutzbarer Gewinne und Verluste;
n) Außenluft, Luft in benachbarten nicht beheizten Räumen, angrenzende Böden, benachbarte Gebäude und andere benachbarte Zone,
(o) die Belüftungszone des gesamten Gebäudes oder dessen integriertes Teil, in dem der erforderliche Zustand der inneren Umgebung durch Belüftung in Bezug auf seine Temperaturparameter und die Art der Verwendung, auf die die Außenumgebung oder andere Zone angrenzt, gewährleistet ist;
(p) innere Umgebung innerhalb des Gebäudes, definiert durch die Berechnungswerte der Temperatur, der relativen Luftfeuchtigkeit oder gegebenenfalls durch die Geschwindigkeit des inneren Luftstroms und des Lichtkomforts innerhalb des Gebäudes oder der Zone, deren Parameter durch technische, hygienische und andere Normen und Vorschriften vorgeschrieben sind;
(q) die beheizte Zone des gesamten Gebäudes oder dessen integriertes Teil, in dem der erforderliche Zustand der Innenumgebung in Bezug auf seine Temperaturparameter, Feuchtigkeit und die Art der Verwendung, an die sich die Außenumgebung oder andere Zone anschließt, gewährleistet ist;
(r) eine Zonengruppe von Räumen mit ähnlichen Merkmalen der inneren Umgebung und des Nutzungsregimes.
Energieleistungsanforderungen des Gebäudes
(1) Die Energieleistungsanforderungen des Gebäudes nach § 6a Abs. 1 des Gesetzes werden erfüllt, wenn die Energieleistung des bewerteten Gebäudes geringer ist als die Energieleistung des Referenzgebäudes nach § 5 unter Beachtung der allgemeinen technischen Anforderungen für den Bau (2). Anhang Nr. 1 dieses Erlasses enthält Einzelheiten über die Bewertung der Einhaltung der Energieleistungsanforderungen des Gebäudes.
(2) Die Energieleistung des Referenzgebäudes ist die in GJ gelieferte jährliche Gesamtenergie, die durch die Bilanzbewertung des Referenzgebäudes gemäß Abschnitt 5 bestimmt wird. In Anhang 2 dieses Erlasses sind Angaben über die Berechnungen und die erforderlichen Eingabedaten zur Bewertung der Energieleistung von Gebäuden enthalten. Bei einer Änderung des abgeschlossenen Gebäudes sind diese Eingangsdaten nur für die Systeme oder Elemente des Gebäudes einzutragen, die durch die Änderung der in GJ gelieferten Gesamtenergie beeinflusst werden, und die anderen Eingänge sind die gleichen wie für das bewertete Gebäude.
(3) Bei der Bilanzauswertung ist die gleiche Berechnungsmethode zur Bestimmung der Energieleistung des Referenzgebäudes zur Bestimmung der Energieleistung des bewerteten Gebäudes zu verwenden.
(4) Bei Nichteinhaltung der in Absatz 1 genannten Anforderungen werden für das bewertete Gebäude technisch und wirtschaftlich angemessene Maßnahmen vorgeschlagen, um die Energieleistung des Gebäudes auf das erforderliche Niveau zu reduzieren. Bei der Auslegung der empfohlenen Maßnahmen ist ein Vergleich der zugeführten Energie zur Deckung einzelner Teilleistungen mit den entsprechenden Teilreferenzwerten zu verwenden.
(5) Das Verfahren zur Beurteilung der technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit alternativer Heizenergieversorgungssysteme und gegebenenfalls zur Aufbereitung von Warmwasser und Kühlung gemäß § 6a Absatz 4 des Gesetzes für Neubauten über 1000 m2 des gesamten Bodens ist in Anhang 3 dieses Erlasses festgelegt.
(6) Die energetische Leistung der Wohneinheit oder Zone innerhalb des Gebäudes, das für den separaten Gebrauch geschaffen wurde, muss durch die Erfüllung der Anforderungen von Absatz 1 für das gesamte Gebäude nachgewiesen werden.
Vergleichsindikatoren
(1) Vergleichsindikatoren sind erfüllt, wenn
a) das Gebäude, seine Konstruktionsstrukturen und seine Verbindungen so gestaltet und realisiert sind, dass
1. Konstruktionsstrukturen und deren Anschlüsse weisen an allen Stellen zumindest einen solchen thermischen Widerstand auf, daß auf ihrer inneren Oberfläche keine Kondensation von Wasserdampf und Schimmelbildung stattfindet;
2. die Konstruktionsstrukturen und deren Anschlüsse einen maximalen Wärmeübertragungskoeffizienten und einen Wärmeübertragungsfaktor aufweisen;
3. keine Kondensation von Wasserdampf innerhalb von Bauwerken oder nur in Mengen, die ihre Leistung während der erwarteten Lebensdauer nicht gefährden;
4. die Funktionsfugen der externen Füllstoffe haben den höchsten erforderlichen niedrigen Luftstrom, andere Strukturen und Kupplungen des Gebäudeumfangs sind fast luftdicht, mit dem erforderlichen niedrigen Gesamtluftstrom der Gebäudehülle,
5. Bodenstrukturen haben den erforderlichen Abfall der Berührungstemperatur, der durch ihre Wärmeaufnahme und Temperatur an der Innenfläche gegeben ist;
6. Räume haben die erforderliche thermische Stabilität in Winter- und Sommerzeiten, wodurch das Risiko einer übermäßigen Kühlung und Überhitzung verringert wird;
7. das Gebäude hat den höchsten durchschnittlichen Wärmeübertragungskoeffizienten für die Gebäudeabdeckung;
b) die technischen Anlagen des Gebäudes für Heizung, Lüftung, Kühlung, Klimatisierung, Warmwasser und Beleuchtung und deren Regelung3)
1. die erforderliche Versorgung mit Nutzenergie für den erforderlichen Zustand der inneren Umgebung;
2. Energieversorgung mit der erforderlichen Energieeffizienz;
3. Erforderliche energiearme Beleuchtung für kombinierte und künstliche Beleuchtung,
4. geringe Energieleistung des Gebäudes.
(2) Die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Vergleichsindikatoren wird durch die Berechnungen oder Messungen gemäß Anhang 1 dieser Verordnung überprüft und bewertet.
Verfahren zur Bestimmung der Energieleistung des Gebäudes
(1) Die Energieleistung des Gebäudes wird durch die Berechnung der jährlichen Gesamtenergie, die in GJ für Heizung, Lüftung, Kühlung, Klimaanlage, Warmwasserbereitung und Beleuchtung in seiner standardisierten Nutzung durch Bilanzauswertung benötigt wird, bestimmt.
(2) Die Bilanzauswertung erfolgt mittels eines Intervallberechnungsverfahrens vorzugsweise mit der Monatsperiode. Bei Gebäuden mit geringer thermischer Trägheit kann ein stündliches oder sogar kürzeres Zeitintervallberechnungsverfahren mit unterschiedlichen Einzelheiten der Berechnungsmethoden und Eingabedaten verwendet werden. Die Einzelheiten der Bewertung der Energieleistungsanforderungen des Gebäudes sind in Anhang 1 dieses Erlasses aufgeführt.
(3) Die in der Bilanz gelieferte Gesamtenergie wird als Summe jedes berechneten Teilverbrauchs an Energie bestimmt, der für alle Zeitintervalle des Jahres und für alle beheizten, gekühlten, belüfteten oder klimatisierten Bauzonen geliefert wird. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung der Energiser.
(4) Für einen Vergleich der Energieleistung von Gebäuden gleicher Art wird der spezifische jährliche Energieverbrauch des Gebäudes bestimmt, ausgedrückt durch das Verhältnis der jährlichen Gesamtenergie, die pro Einheit der Gesamtfläche des Gebäudes in kWh/m2 geliefert wird.
Zertifikat zur Energieleistung des Gebäudes
(1) Das Energieausweis des Gebäudes (nachfolgend als "Lizenz") stellt ein Protokoll dar, das die Energieleistung des Gebäudes (nachfolgend als "Protokoll" bezeichnet) und eine grafische Darstellung der Energieleistung des Gebäudes (nachfolgend als "graphische Darstellung" bezeichnet) demonstriert.
(2) Das Protokoll enthält immer:
(a) Identifizierung des Gebäudes,
1. Einzelheiten des zu bewertenden Gebäudes, insbesondere Adresse, Code des kadastralen Territoriums und der Paketnummer, auf der das Gebäude steht;
2. Einzelheiten des Betreibers, des Eigentümers oder der Baustelle,
b) die Art des Gebäudes;
c) die Nutzung von Energie im Gebäude;
d) technische Details des Gebäudes:
1. eine Beschreibung der Volumen und Bereiche des Gebäudes;
2. die thermischen technischen Eigenschaften der Gebäudestrukturen und Umschläge,
3. die wesentlichen Merkmale der Energiesysteme des Gebäudes;
4. die Teilenergieleistung der Elemente der technischen Ausstattung des Gebäudes;
5. die Gesamtenergieleistung des bewerteten Gebäudes;
6. Benchmarks,
7. Ausdruck zur Erfüllung der Energieeffizienzanforderungen des Gebäudes;
8. Gesamtspezifischer jährlicher Energieverbrauch je Gesamtfläche des bewerteten Gebäudes und spezifischer Energieverbrauch für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung, bezogen auf die Gesamtfläche des Bodens,
9. die Energieleistungsklasse des bewerteten Gebäudes;
e) die Energiebilanz des Gebäudes für den standardisierten Einsatz und die vom Gebäude gelieferte oder produzierte Energiebilanz oder vom Gebäude genommene Energiebilanz;
f) die Ergebnisse der Bewertung der Durchführbarkeit alternativer Systeme gemäß § 6a Absatz 4 des Gesetzes über neue Gebäude über 1000 m2 Gesamtfläche;
g) empfohlene Maßnahmen zur technisch und wirtschaftlich effizienten Verringerung der Energieleistung des Gebäudes;
1. Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudeteil und in der technischen Ausstattung des Gebäudes;
2. Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebs und des Betriebs des Gebäudes und der technischen Ausstattung des Gebäudes;
3. die Energieeffizienzklasse des bewerteten Gebäudes nach Durchführung der empfohlenen Maßnahmen;
b) die Gültigkeitsdauer der Lizenz, die Bezeichnung und die Kennnummer der Bescheinigung der Person, die zur Erteilung der Lizenz berechtigt ist (im Folgenden „Zertifikat“).
(3) Die Klassifizierung der Energieleistung des Gebäudes umfasst die Klassifizierungsklassen A bis G und deren Grenzen. Die Einzelheiten der Bewertung der Energieeffizienzanforderungen des Gebäudes zur Klassifizierung des Gebäudes sind in Anhang 1 dieses Erlasses aufgeführt.
(4) Die graphische Darstellung umfasst den Namen der Person, die die Bescheinigung auf der Grundlage einer vom Ministerium ausgestellten Bescheinigung, der Bescheinigungsnummer, der Anschrift des bewerteten Gebäudes und ihrer Art, der Farbskala der Klassifikationsklassen A bis G, der Energieleistung des bewerteten Gebäudes und deren Einbeziehung in die Klassifikationsklasse in die Bilanzauswertung und nach Durchführung der empfohlenen Maßnahmen erstellt hat, den spezifischen jährlichen Energieverbrauch, der auf der Gesamtbodenfläche des bewerteten Gebäudes und nach der durchgeführten Maßnahmen berechnet wird.
(5) Das Protokoll und die grafische Darstellung der Lizenz sind in Anhang 4 dieses Erlasses aufgeführt.
Nutzung von verarbeiteten Energieaudits
Die Daten aus verarbeiteten Energieaudits werden verwendet, um die Energieleistung des Gebäudes zu bestimmen und das Protokoll zu verarbeiten, insbesondere:
a) die Bereiche der Baustrukturen und deren Orientierung;
b) Wärmeübertragungsfaktoren für einzelne Baustrukturen;
c) technische Daten über Energiesysteme von Gebäuden wie deren Dimension und Effizienz;
d) die Bedingungen der äußeren und inneren Umwelt.
Überprüfung von Personen aus den Einzelheiten der Erstellung eines Energieausweises
Der Umfang der Prüfung wird durch die Einzelheiten der Gestaltung der Energieleistungsbescheinigung für in diesem Erlass vorgesehene Gebäude bestimmt. Die Kreise der Prüffragen sind in Anhang 5 dieses Erlasses aufgeführt.
Aufhebung
Dekret Nr. 291 / 2001 Coll., mit Einzelheiten über die Effizienz der Nutzung von Energie im Wärmeverbrauch in Gebäuden, wird aufgehoben.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
Minister:
Ing. Roman v. r.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 148/2007 Slg.
Einzelheiten der Einhaltung der Energieeffizienzanforderungen des Gebäudes
(1) Der gemessene Energieverbrauch des Gebäudes wird bestimmt durch:
EPA = 277,8 x EP / Ac in kWh / (m2 Jahr),
EP ist die berechnete jährliche Gesamtenergie, die in GJ/Jahr geliefert wird,
Ac ist die Gesamtfläche in m2.
mit
a) die dem Gebäude an seiner Systemgrenze zugeführte Energie nach den nationalen Normen zur Festlegung europäischer Normen EN 15203 und EN 15315 zu bestimmen, gegebenenfalls zu ersetzen;
b) für Energiesysteme, die nach nationalen Normen eingerichtet wurden, die gegebenenfalls die europäische Norm EN 15315 ersetzen;
c) einschließlich der von den Energiesystemen des Gebäudes gelieferten Nutzenergie, um die gemäß den nationalen Normen zur Festlegung der europäischen Normen EN 15203 und EN 15315 festgelegten erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen;
d) die erforderliche energiearme Beleuchtung für die kombinierte und künstliche Beleuchtung gemäß den technischen Normen ČSN EN 12464-1 und ČSN 73 4301 und den Hygienevorschriften;
ČSN 73 0540 und ihre normativen Referenzen und damit zusammenhängenden Normen und Vorschriften, ČSN EN 12454-1, ČSN 36 0020-1 und ihre normativen Referenzen und Normen, ČSN EN ISO 13790, ČSN EN 12831,
ČSN EN ISO 13790 Thermisches Verhalten von Gebäuden - Berechnung des Heizenergiebedarfs oder nach nationalen Normen zur Einführung europäischer Normen prEN 14335 Berechnungsmethode zur Bestimmung des Energieverbrauchs und der Effizienz von Systemen und prEN 15315 Heizsysteme von Gebäuden - Gesamtenergieverbrauch, Primärenergie und CO2-Emissionen, gegebenenfalls
(2) Die Energieleistungsklasse des bewerteten Gebäudes wird nach der nachstehenden Tabelle für den berechneten spezifischen Energieverbrauch in kWh/ (m2.Jahr) bestimmt, dessen Wert auf die ganze Zahl gerundet ist, wobei die Abbildung 5 nach oben gerundet ist. Der Energieverbrauch in kWh/ (m2.Jahr) in der Klasse C ist Bezugspunkt für börsennotierte Gebäudetypen.
| Druh budovy | A | B | C | D | E | F | G |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rodinný dům | < 51 | 51 - 97 | 98 - 142 | 143 - 191 | 192 - 240 | 241 - 286 | > 286 |
| Bytový dům | < 43 | 43 - 82 | 83 - 120 | 121 - 162 | 163 - 205 | 206 - 245 | > 245 |
| Hotel a restaurace | < 102 | 102 - 200 | 201 - 294 | 295 - 389 | 390 - 488 | 489 - 590 | > 590 |
| Administrativní | < 62 | 62 - 123 | 124 - 179 | 180 - 236 | 237 - 293 | 294 - 345 | > 345 |
| Nemocnice | < 109 | 109 - 210 | 211 - 310 | 311 - 415 | 416 - 520 | 521 - 625 | > 625 |
| Vzdělávací zařízení | < 47 | 47 - 89 | 90 - 130 | 131 - 174 | 175 - 220 | 221 - 265 | > 265 |
| Sportovní zařízení | < 53 | 53 - 102 | 103 - 145 | 146 - 194 | 195 - 245 | 246 - 297 | > 297 |
| Obchodní | < 67 | 67 - 121 | 122-183 | 184 - 241 | 242 - 300 | 301 - 362 | > 362 |
(3) Bei anderen Gebäuden, die nicht der in der Tabelle nach Absatz 2 genannten Bauart entsprechen, wird die Energieleistungsklasse nach den nationalen Normen bestimmt, die den europäischen Standard prEN 15217 einführen oder gegebenenfalls ersetzen.
(4) Tabelle des verbalen Ausdrucks der Energieleistungsklassen des Gebäudes
| Třída energetické náročnosti budovy | Slovní vyjádření energetické náročnosti budovy |
|---|---|
| A | Mimořádně úsporná |
| B | Úsporná |
| C | Vyhovující |
| D | Nevyhovující |
| E | Nehospodárná |
| F | Velmi nehospodárná |
| G | Mimořádně nehospodárná |
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 148/2007 Slg.
Einzelheiten der Berechnungen und Eingabedaten zur Bewertung der Energieleistung von Gebäuden
(1) Zur Erfüllung der Anforderungen von Abschnitt 3 des Erlasses wird die Energieleistung des Referenzgebäudes durch eine Bilanzbeurteilung bestimmt. Die in den technischen und nationalen Normen zur Einführung europäischer Normen genannten erforderlichen Eingabedaten werden in die Berechnung einbezogen. Für die Zwecke der Bestellung gelten ferner folgende Bestimmungen:
(a) Berechnung der Energieanforderungen
1. Gesamtwärmestrom
für jede Bauzone von z und jede Berechnungsperiode n wird der Wärmestrom mittels eines Querstroms für die interne Berechnungstemperatur im Gebäude oder in der Bauzone (°C) bestimmt. Die Temperatur des angrenzenden Raums, der Umgebung oder der Zone zum Bau i (° C) und der Außentemperatur ist nach dem technischen Standard ČSN 730540-3 zu bestimmen. Für die Zwecke dieses Erlasses können die Dauerwerte der Berechnungsdauer t (Ms) verwendet werden, siehe Tabelle 1.
Tabelle 1 - Umstellung der Monate auf Ms
| Měsíc | Počet dní | th (hodiny) | t (Ms) | Měsíc | Počet dní | th (hodiny) | t (Ms) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leden | 31 | 744 | 2,6784 | Červenec | 31 | 744 | 2,6784 | |
| Únor | 28 | 672 | 2,4192 | Srpen | 31 | 744 | 2,6784 | |
| Březen | 31 | 744 | 2,6784 | Září | 30 | 720 | 2,592 | |
| Duben | 30 | 720 | 2,592 | Říjen | 31 | 744 | 2,6784 | |
| Květen | 31 | 744 | 2,6784 | Listopad | 30 | 720 | 2,592 | |
| Červen | 30 | 720 | 2,592 | Prosinec | 31 | 744 | 2,6784 |
2. Wärmegewinne aus internen Wärmequellen
Tabelle 2 - Zeitanteil des Betriebs von fAPP und durchschnittliche spezifische Wärmeerzeugung von qAPP-Geräten
| Typ budovy | fAPP | qAPP |
|---|---|---|
| Hotel | 0,50 | 4 |
| Restaurace | 0,25 | 10 |
| Administrativní | 0,20 | 15 |
| Nemocnice | 0,20 | 15 |
| Vzdělávací zařízení | 0,15 | 5 |
| Sportovní zařízení | 0,25 | 4 |
| Obchodní | 0,25 | 10 |
Tabelle 3 - Variable Wärmeerzeugung aus Geräten und Bewohnern qAPP + OCC
| Typ budovy | qAPP+OCC |
|---|---|
| Rodinný, bytový dům | 6,00 |
Die von der Beleuchtung abgegebene Wärme wird nach den Schwankungen des Stromverbrauchs unter Berücksichtigung des Jahresdurchschnitts für jede Berechnungsperiode n, (-) bestimmt. Für die Zwecke dieses Erlasses kann ein kontinuierlich genutztes Objekt verwendet werden, das nicht den Anteil der kombinierten künstlichen Beleuchtung des Wertes dLI, n gemäß Tabelle 4 aufweist.
Tabelle 4 - Nationale Monatswerte des dLI-Parameters, n
| Měsíc | dLI,n | Měsíc | dLI,n | |
|---|---|---|---|---|
| Leden | -0,9 | Červenec | -0,94 | |
| Únor | -0,91 | Srpen | -0,93 | |
| Březen | -0,92 | Září | -0,91 | |
| Duben | -0,93 | Říjen | -0,91 | |
| Květen | -0,94 | Listopad | -0,89 | |
| Červen | -0,94 | Prosinec | -0,88 |
Tabelle 5 - Jährliche Anzahl der Arbeitsstunden unter Berücksichtigung der Bauart
| Typ budovy | Roční počet hodin činnosti | ||
|---|---|---|---|
| tD | tN | ttotal | |
| Hotely | 3 000 | 2 000 | 5 000 |
| Restaurace | 1250 | 1 250 | 2 500 |
| Administrativní | 2 250 | 250 | 2 500 |
| Nemocnice | 3 000 | 2 000 | 5 000 |
| Vzdělávací zařízení | 1800 | 200 | 2 000 |
| Sportovní zařízení | 2 000 | 2 000 | 4 000 |
| Obchodní | 3 000 | 2 000 | 5 000 |
Tabelle 6 - Auswirkungen des Tageslichts in Gebäuden mit Lichtregulierung
| Vliv denního světla | ||
|---|---|---|
| Typ budovy | Způsob ovládání | FD |
| Administrativní, sportovní zařízení, | Ruční | 1,0 |
| Stmívání fotobuňkou – stálá osvětlenost | 0,9 | |
| Stmívání fotobuňkou – stálá osvětlenost se snímáním denního světla | 0,8 | |
| Hotely, restaurace, obchodní | Ruční | 1,0 |
| Stmívání fotobuňkou – stálá osvětlenost | 0,9 | |
| Nemocnice a vzdělávací zařízení | Ruční | 1,0 |
| Stmívání fotobuňkou – stálá osvětlenost | 0,9 | |
| Stmívání fotobuňkou – stálá osvětlenost se snímáním denního světla | 0,7 | |
| Rodinné a bytové domy | Ruční | 1,0 |
| Stmívání fotobuňkou – stálá osvětlenost | 0,9 | |
| Stmívání fotobuňkou – stálá osvětlenost se snímáním denního světla | 0,8 | |
Anmerkung: Die vorstehenden Werte gelten für mindestens 60% der von dem genannten Regeltyp gesteuerten Beleuchtung
Tabelle 7 - Einfluss der Belegung von Gebäuden mit Lichtsteuerung
| Vliv obsazenosti | ||
|---|---|---|
| Typ budovy | Způsob ovládání | FO |
| Administrativní a vzdělávací zařízení | Ruční | 1,0 |
| Automatické pro ≤ 60% zapojeného příkonu | 0,9 | |
| Restaurace, sportovní zařízení, obchodní | Ruční | 1,0 |
| Hotely | Ruční | 0,7 |
| Nemocnice | Ruční (z části automatické ovládání) | 0,8 |
| Rodinné a bytové domy | Ruční | 1,0 |
Anmerkung: Diese Werte gelten für die automatische Steuerung mit einem Sensor, der für mindestens einen Innenraum und in großen Räumen mindestens eins pro 30 m2 eingerichtet ist.
3. solarthermische Gewinne
Für die Bestimmung der effektiven Auffangfläche von verglasten Flächen ist der Korrekturfaktor des Rahmens (-), der der Anteil der transparenten Fläche und der Gesamtfläche des verglasten Elements ist, der Wert FF = 0,3 für die Erwärmung und 0,2 für die Kühlung zu berücksichtigen. Der Grad der Verwendung von Wärmegewinnen für die Heizung ist auf der Grundlage von numerischen Referenzwerten a0, H und τ0, H zu bestimmen und hängt von der Zeit ab, in der die Gebäudezone verwendet wird. Sie wird gemäß Tabelle 8 oder mit der Frist bestimmt.
Tabelle 8 - Werte der numerischen Parameter a0, H und Referenzzeitkonstanten τ0, H
| Typ budovy | a0,H | τ0,H | |
|---|---|---|---|
| Trvale vytápěné | Měsíční výpočetní metoda | 1,0 | 15 |
| 0,8 | 70 | ||
Der Nutzungsgrad der Wärmeverluste für die Kühlung für jeden Monat n und für jede Bauzone z hängt von dem Referenznummernparameter a0, C (-) und der Referenzzeitkonstante τ0, C (h) gemäß Tabelle 9 ab oder wird aus der Zeitbelegung des Gebäudes bestimmt.
Tabelle 9 - Werte der numerischen Parameter a0, C und Referenzzeitkonstanten τ0, C
| Typ budovy | a0,C | τ0,C | |
|---|---|---|---|
| Trvale chlazené | Měsíční výpočetní metoda | 1,0 | 15 |
| 1,0 | 15 | ||
Die Zeitkonstante des Gebäudes im Heiz- und Kühlbetrieb (h) wird gemäß Tabelle 10 anhand der inneren Wärmekapazität des Gebäudes Cm (kJ / m2K) bestimmt.
Tabelle 10 - Interne Wärmekapazität für ausgewählte Strukturen
| Vnitřní tepelná kapacita budovy | Cm |
|---|---|
| Konstrukce lehká – měrná hmotnost do 600 kg/m3 | 180 |
| Konstrukce střední – měrná hmotnost > 600 kg/m3 | 324 |
| Konstrukce těžká – měrná hmotnost > 1000 kg/m3 | 468 |
b) Berechnung der gelieferten Energie
1. zugeführte Heizenergie
Ist die Berechnung, wo die Effizienz der Energieerzeugung die Quelle ist? das Gen; H; c; i (-) dessen Wert nach Regierungsdekret Nr. 25 / 2003 Coll. und Dekret Nr. 150 / 2001 Coll bestimmt wird. Ist die Energiequelle die Wärmepumpe? Gen; H = 1. Effizienz der Energiequellenregelung i? Gen; H; ctrl; i (-) wird nach Tabelle 11 bestimmt, wenn die Energiequelle dann die Wärmepumpe ist? Gen; H; ctrl = 1.
Tabelle 11 - Effizienz der Energiequellenregelung ηgen; H; ctrl
| Typ regulace | ηgen;H;ctrl |
|---|---|
| Ruční | 0,95 |
| Automatická | 0,97 |
COPgen; H; c; i (-) ist das Verhältnis zwischen der Wärmeleistung und dem Leistungseingang der Wärmequelle auf Basis der Wärmepumpe und von Strom oder Gas angetrieben. Systeme ohne Wärmepumpe haben COPgen; H; c, i = 1. Der COPgen-Verhältniswert; H; c, i wird gemäß Tabelle 12 bestimmt, wobei Parameter bei der definierten Temperatur des Primär- und Heizmediums angegeben werden.
Tabelle 12 - Beispiele für COPgen; H; c, auch für Wärmepumpensysteme
| Tepelný zdroj - teplota primárního média (°C) | Teplotní úroveň potřeby tepla | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| θsupp < 35 °C | 35 °C ≤ θsupp < 45 °C | 45 °C ≤ θsupp< 55 °C | ||||
| EHP | GHP | EHP | GHP | EHP | GHP | |
| Země (0°C) / vzduch (7°C) | 3,4 | 1,6 | 3,8/4,9 | 1,5 | 2,5/3,2 | 1,4 |
| Odpadní teplo (20°C) | 6,1 | 2,6 | 5,1 | 2,2 | 4,4 | 2,0 |
| Podzemní voda (10°C) | 4,7 | 2,1 | 5,3 | 1,9 | 3,5 | 1,8 |
| Povrchová voda (5°C) | 4,1 | 1,9 | 4,5 | 1,8 | 2,9 | 1,7 |
Anmerkung: EWR - Leistungsgetriebene Wärmepumpe
GHP - gasgetriebene Wärmepumpe
θsupp - ist die Temperatur des von der Wärmepumpe dem Heizsystem zugeführten Heizwassers.
2. Wärmeenergieverbrauch für Heizung durch Einheiten
Der spezifische Luftdurchsatz der Einheit wird bestimmt, da die Summe aller großen spezifischen Luftströme durch Zonen aufgrund der mechanischen Belüftung im Monat fließt. Das Korrekturverhältnis fc; Entlüftung (-) wird zur Steuerung der Entlüftungseinheit eingeführt, was die Zufuhr von Außenluft verringert. Ihre Werte sind in Tabelle 13 angegeben.
Tabelle 13 - Maßnahmen zur Verringerung der Außenluftversorgung für Lüftungsanlagen
| Větrací systém s instalovaným ovládáním | fc;vent |
|---|---|
| Ovládání snižující tok vzduchu nejméně na 80% maximální kapacity | 0,8 |
| Ovládání snižující tok vzduchu nejméně na 60% maximální kapacity | 0,6 |
| Ovládání snižující tok vzduchu nejméně na 40% maximální kapacity | 0,4 |
| Všechny ostatní případy | 1 |
3. Energiezufuhr zur Kühlung
COPgen; C; c; i (-) ist das Verhältnis zwischen Kühlleistung und Kaltleistung i. Ihre Werte sind in Tabelle 14 angegeben.
Tabelle 4 - Beispiele für COPgen; C-Werte für Kühlquellen
| Zdroj dodávky chladu | COPgen;C |
|---|---|
| Kompresorové chlazení - nepřímé zpětné chlazení vodou | |
| Pístový a scroll kompresor (15 – 1 500 kW) | 3,7 |
| Šroubový kompresor (200 – 2 000 kW) | 4,5 |
| Turbokompresor (500 – 8 000 kW) | 5,1 |
| Kompresorové chlazení - přímé zpětné chlazení vzduchem | |
| Pístový a scroll kompresor (15 – 1 500 kW) | 2,9 |
| Šroubový kompresor (200 – 2 000 kW) | 3,3 |
| Přímé chlazení vzduchu v zóně - kompaktní systémy (<15 kW) | |
| Kompaktní okenní klimatizátor | 2,6 |
| Split systém | 2,7 |
| Multi-Split systém | 2,8 |
| Přímé chlazení vzduchu v zóně (>10 kW) | |
| VRV systém s proměnným průtokem chladiva | 33,5 |
| Absorpční chlazení | 0,7 |
4. Zusatzenergieverbrauch für Heizung und Kühlung
der Energieverbrauch der Pumparbeit in der Berechnungsperiode n wird anhand des Gewichtungsfaktors für die Steuerung der Heizanlage fc; H (-) und des Gewichtungsfaktors für die Steuerung der Kühlanlage fc; C (-) bestimmt. Ihre Werte sind in Tabelle 15 angegeben.
Tabelle 15 - Gewichtsfaktor der Steuerung der Pumpen fc; H und fc; C
| Typ čerpadel | fc;H, fc;C |
|---|---|
| Jednootáčkové | 1,00 |
| Tříotáčkové | 0,68 |
| S proměnnými otáčkami | 0,54 |
5. Hilfsenergieverbrauch für mechanische Belüftung
Die Berechnungsdauer n wird nach dem Gewichtungsfaktor für die Steuerung des Lüfterantriebs von fc; vent (-) bestimmt, dessen Werte gemäß Tabelle 16 bestimmt werden.
Tabelle 16 - Gewichtsfaktor für die Steuerung des Lüfterantriebs
| Typ pohonu | fc,vent |
|---|---|
| Jednootáčkový pohon | 1,00 |
| Tříotáčkový pohon | 0,68 |
| Pohon s proměnnými otáčkami | 0,54 |
Der durchschnittliche Stromverbrauch von Event-Fans (WS / m3) wird gemäß Tabelle 17 bestimmt.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 148 / 2007 Coll., über die Energieleistung von Gebäuden |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 27.06.2007 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2007 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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