Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 148/1994
Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aushandlung des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung Rumäniens über die Übertragung und Annahme von Personen, deren Einreise oder Aufenthalt im Gebiet des zweiten Staates verboten ist und die Vereinbarung zwischen dem Innenministerium der Tschechischen Republik und dem Innenministerium Rumäniens über die Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung Rumäniens über die Übertragung und Annahme von Personen, deren Einreise oder Aufenthalt im Hoheitsgebiet des zweiten Jahres 1994 verboten ist
Zeitliche Textfassungen
15.07.1994
Verkündet
In Kraft seit 15.07.1994
Novellierungen
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