Dekret des Außenministers Nr. 148 / 1965 Coll.
Dekret des Außenhandelsministers über die Errichtung von Schadensexporten, Außenhandelsunternehmen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.