Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 147 / 2020 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreslohns in der Tschechischen Republik zur Abgabe von Blaukarten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 02.04.2020
KAPITEL 7
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 29. März 2020
über den durchschnittlichen Bruttojahreslohn in der Tschechischen Republik für die Ausstellung von Blaukarten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und zur Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß Artikel 182a Absatz 2 des Gesetzes Nr. 326 / 1999 Slg., auf dem Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und auf der Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 427 / 2010 Slg. und Gesetz Nr. 314 / 2015 Slg., gibt an, dass auf der Grundlage des durchschnittlichen Bruttomonatslohns in der Tschechischen Republik im Jahr 2019 der durchschnittliche Bruttojahreslohn in der Tschechischen Republik auf 500 CZ
Minister:
Dipl.-Pol. Maláčová, MSc., Rev.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 147 / 2020 Slg. über die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreslohns in der Tschechischen Republik für die Ausstellung von Blauen Karten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum02.04.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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