Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft Nr. 147 / 1960 Coll.
Verordnung über die Übertragung von Finanzdienstleistungen auf das Vermögen von Landreformen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.