Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 146 / 2025 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über das Auslaufen der Vereinbarung zwischen dem Finanzministerium der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über den Bau, die Leasing und die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen für den Grenzverkehr sowie über die Erstattung der entstandenen Kosten

Gültig
146
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
nach Ablauf der Vereinbarung zwischen dem Finanzministerium der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über den Bau, die Vermietung und den Einsatz von gemeinsamen Grenzhandhabungsanlagen sowie über die Modalitäten für die Erstattung der entstandenen Kosten
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten gibt bekannt, dass die Vereinbarung zwischen dem Finanzministerium der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über den Bau, die Vermietung und die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen für die Grenzabfertigung sowie über die Modalitäten für die Erstattung der angefallenen Kosten (1), die am 16. November 1998 in Rozvado unterzeichnet wurden, gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Vertrags am 1. Oktober 20162 abgelaufen ist.
Minister:
z. JUDr. Smolek, Ph.D., LL.M., v. r.
Leiter der Rechts- und Konsularabteilung
1) Die Vereinbarung zwischen dem Finanzministerium der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über den Bau, die Vermietung und die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen für den Grenzverkehr sowie die Regelungen für die Erstattung der am 16. November 1998 in Rozvadov unterzeichneten Kosten wurde unter Nr. 288 / 1998 Coll veröffentlicht.
2) Der am 19. Mai 1995 in Furth im Wald unterzeichnete Vertrag zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Erleichterung der Grenzabfertigung im Schienen-, Straßen- und Wasserverkehr wurde unter Nr. 157 / 1996 Coll. veröffentlicht.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 146 / 2025 S., nach Ablauf der Vereinbarung zwischen dem Finanzministerium der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über den Bau, die Vermietung und die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen für den Grenzverkehr sowie über die Modalitäten für die Erstattung der entstandenen Kosten
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.05.2025
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig

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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
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