Entschließung Nr. 146/2021 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

Entschließung Nr. 314 der Regierung der Tschechischen Republik über die Ausweitung der Notsituation in Bezug auf die Seuche SARS CoV-2

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
146
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 26. März 2021
über die Verlängerung des Notfalls im Zusammenhang mit der SARS CoV-2-Epidemie
Regierung
I, gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg., zur Sicherheit der Tschechischen Republik, erstreckt sich bis zum 11. April 2021 die Notsituation, die durch die Regierungsresolution vom 26. Februar 2021 Nr. 196 über die Erklärung eines Notstands für das Gebiet der Tschechischen Republik aufgrund einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit der Demonstration des Vorhandenseins von Coronavirus / bezeichnet als SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik für eine Frist von
II. Stellt vor, dass alle Maßnahmen, die aus Notfällen getroffen werden, die zum Zeitpunkt der Annahme dieser Regierungsresolution in Kraft bleiben, soweit sie ergriffen werden;
III. beauftragt den Premierminister, die Abgeordnetenkammer unverzüglich über das Parlament der Tschechischen Republik zu informieren.
Sie werden
Mitglieder der Regierung,
Leiter anderer Zentralregierungsorgane
Anmerkung:
Kapitäne,
Bürgermeister der Stadt Prag
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDIE REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Resolution Nr. 146 / 2021 Coll., Nr. 314 über die Verlängerung der Notsituation im Zusammenhang mit der SARS CoV-2-Epidemie
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.03.2021
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 1

22.06.2021
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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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