Verordnung Nr. 146/1997 Slg.

Erlass des Staatlichen Amtes für nukleare Sicherheit zur Festlegung von Tätigkeiten, die unmittelbar auf die nukleare Sicherheit einwirken, und Tätigkeiten von besonderer Bedeutung in Bezug auf die Anforderungen des Strahlenschutzes, der Qualifikation und der Ausbildung, die Methode zur Prüfung spezifischer Kompetenzen und die Zulassung ausgewählter Mitarbeiter und die Methode zur Durchführung genehmigter Unterlagen zur Genehmigung für die Vorbereitung ausgewählter Mitarbeiter

Zeitliche Textfassungen

01.01.2006 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.2016
16.07.2002 Vorherige
In Kraft seit 16.07.2002 bis 31.12.2005
07.07.1997 Verkündet
In Kraft seit 07.07.1997
07.07.1997 Vorherige
In Kraft seit 07.07.1997 bis 15.07.2002

Novellierungen

Unbekannte Vorschrift
16.07.2002
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