Dekret Nr. 146 / 1946 Coll.

Die Verordnung zur Änderung und Ergänzung des Regierungsdekrets vom 5. März 1927, Nr. 15 Coll. über die Regelung des Entgelts und bestimmter Dienstleistungsbedingungen der tschechischen nationalen Eisenbahnbediensteten in der durch die Verordnung geänderten Fassung, ist komplementär und ändert:

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