Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 143 / 2021 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreslohns in der Tschechischen Republik zur Ausgabe von Blaukarten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
31.03.2021
143
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 22. März 2021
über den durchschnittlichen Bruttojahreslohn in der Tschechischen Republik für die Ausstellung von Blaukarten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und zur Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß Artikel 182a Absatz 2 des Gesetzes Nr. 326 / 1999 Slg., auf dem Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und auf der Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 427 / 2010 Slg. und Gesetz Nr. 314 / 2015 Slg., gibt bekannt, dass auf der Grundlage des durchschnittlichen Bruttomonatslohns in der Tschechischen Republik 2020 von CZK 35 611 für den Zeitraum vom 1. Mai 20
Minister:
Dipl.-Pol. Maláčová, MSc., Rev.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 143 / 2021 Slg. über die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreslohns in der Tschechischen Republik für die Zwecke der Ausgabe von Blauen Karten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und zur Änderung bestimmter Gesetze, geändert |
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| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 31.03.2021 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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