Entschließung Nr. 143 / 2020 des Königreichs der Tschechischen Republik

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 31.03.2020
143
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 31. März 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020, gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110 / 1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, erklärte die Regierung den Notstand für das Gebiet der Tschechischen Republik wegen einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit der Erkennung von Coronavirus / bezeichnet als SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik und im Sinne des § 5 a) bis c)
Regierung
Artikel 2
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung Nr. 143 / 2020 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK zur Annahme von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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