Regierungsverordnung Nr. 143 / 2013 Coll.
Regierungsverordnung über die Besatzung von Soldaten der Schlossgarde für Rettungsarbeiten und die Verwaltung der Folgen der Flut in der Zeit bis zum 28. Juni 2013
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik