Dekret Nr. 143 / 2003 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 351 / 2001 Slg., zur Bestimmung der Vertretungen der Tschechischen Republik im Ausland, die an die Abgeordnetenkammer des Parlaments geliefert werden, und der Vertretungen der Tschechischen Republik, an die die Stimmzettel nach dem Erlass Nr. 100 / 2002 Slg. zur Druck- oder Wiedergabe per Übertragungstechnik geschickt werden.
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Dekret Nr. 118 / 2006 Coll.
Wird aufgehoben durch
Anordnung zur Festlegung der Vertretungsbüros, die dem Abgeordnetenhaus und den...
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 247 / 1995
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und zur Änderung...