Dekret Nr. 143 / 1964 Coll.
Verordnung des Ministeriums für Brennstoffe, die die Grundbedingungen für die Versorgung von Heizgasen, Öl und Gallazolin ausstellen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.