Dekret Nr. 142 / 2013 Coll.

Das Dekret zur Ausgabe des Gedenksilbers zweihundert Kronen zum 75. Jahrestag der Gründung des Goldenen Kronklosters

Gültig Ordnung In Kraft seit 19.06.2013
Inhalt
ANHANG
Ordnung
vom 21. Mai 2013
zum 750. Jahrestag der Gründung des Golden Crown Klosters
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 22 a) Gesetz Nr. 6 / 1993 Slg., über die Tschechische Nationalbank, geändert durch Gesetz Nr. 442 / 2000 Slg.:
§ 1
(1) Am 19. Juni 2013 wird der 750. Jahrestag der Gründung des Klosters Zlatá Koruna eine Gedenkmünze von CZK 200 (nachfolgend "zweihundert Koruna" genannt) ausgegeben.
(2) Zweihundert koruna wird in der normalen Version und in einer speziellen Version mit poliertem Münz- und Mattentlastung (nachfolgend "Sonderversion") ausgestellt.
(3) Die zweihundred korona im normalen und speziellen Design wird aus einer Legierung mit 925 Teilen Silber und 75 Teilen Kupfer gerollt. Das Gewicht von zweihundert Kronen beträgt 13 g, sein Durchmesser 31 mm und seine Festigkeit 2,35 mm. Bei einer Prägung von zweihundert Kronen in normaler und besonderer Ausführung muss die Toleranz 0,1 mm Durchmesser und 0,15 mm Dicke betragen. Die Toleranz muss bis zu 0,26 g betragen und der Silbergehalt muss bis zu 1 % betragen. Der Rand von zweihundert Kronen im normalen Design wird gesäumt, der Rand von zweihundert Kronen im speziellen Design ist glatt mit dem Merkmal "CZECH NATIONAL BANKA * Ag 0.925 * 13 g *."
§ 2
(1) Auf der Vorderseite der zweihundert Kronen befindet sich die Klosterkirche der Himmelfahrt der Jungfrau Maria, in deren Hintergrund das Emblem des Goldenen Kronklosters ist. Unter dem Bild der Kirche der Himmelfahrt der Jungfrau Maria ist die Bezeichnung der Gedenkmünze mit der Abkürzung "200 CZK", die durch Punkte an den Rändern gebunden ist. Auf der linken, oberen und rechten Kante der zweihundert Kronen ist der Name des Staates "CZECH REPUBLIC", der durch Punkte an den Rändern begrenzt wird. Die Marke der tschechischen Münzstätte, bestehend aus der Zusammensetzung der Buchstaben "Nein" und "M" befindet sich am rechten Rand der zweihundert Kronen.
(2) Auf der Rückseite der zweihundert Kronen ist eine Rose von der Kirche der Himmelfahrt der Jungfrau Maria. Am Umfang der zweihundertköpfigen Krone ist eine Kopie der "FLOWER COLLECTION", die Jahre "1263 - 2013" und die Initialen des Autors der zweihundert Kronen, der akademische Bildhauer Zbynek Fojt, die aus den zugehörigen Buchstaben "FZ" zusammengesetzt sind. Alle Texte werden durch Punkte getrennt.
(3) Das Bild der zweihundert Kronen ist im Anhang zu diesem Dekret gegeben.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 19. Juni 2013 in Kraft.
Gouverneur:
Ing. Singer, Ph.D., v. r.

Anhang zum Erlass Nr. 142 / 2013 Coll.
Bilder des Gedenksilbers zweihundert Kronen zum 75. Jahrestag der Gründung des Goldenen Kronklosters
(RS und RS)

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 142 / 2013 Coll., zur Ausgabe des Gedenksilbers zweihundert Kronen zum 75. Jahrestag der Gründung des Golden Crown Klosters
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum06.06.2013
In Kraft seit19.06.2013
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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