Dekret Nr. 142 / 2011 Coll.
Bestellung über die Übermittlung von Informationen durch Zahlungsinstitute, elektronische Geldinstitute, kleine Zahlungsdienstleister und kleine elektronische Geldverleger der Tschechischen Nationalbank
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 284 / 2009 Coll.
Wird durchgeführt durch
Zahlungsrecht
Dekret Nr. 375 / 2009 Coll.
Wird aufgehoben durch
Bestellung über die Übermittlung von Informationen durch Zahlungsinstitute, klei...