Dekret Nr. 142 / 2011 Coll.

Bestellung über die Übermittlung von Informationen durch Zahlungsinstitute, elektronische Geldinstitute, kleine Zahlungsdienstleister und kleine elektronische Geldverleger der Tschechischen Nationalbank

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Wird durchgeführt durch
Dekret Nr. 375 / 2009 Coll.
Bestellung über die Übermittlung von Informationen durch Zahlungsinstitute, klei...
Wird aufgehoben durch
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