Verordnung des Ministeriums für Kultur der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 142/1980

Verordnung des Ministeriums für Kultur der Tschechischen Sozialistischen Republik zur Festlegung der Einzelheiten des Schutzes von Bäumen, die außerhalb des Waldes wachsen, das Verfahren für die außergewöhnliche Genehmigung ihres Fallens und die Verwendung von Holz aus diesen Bäumen

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