Dekret Nr. 142 / 1964 Coll.
Verordnung des Ministeriums für Brennstoffe, die Grundbedingungen für die Versorgung von festen Brennstoffen ausstellen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.