Dekret des Generaldirektors der Tschechoslowakischen Staatsbank Nr. 142 / 1960 Coll.
Verordnung über die Bereitstellung von Betriebskrediten und die Anwendung von Sanktionen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.