Dekret des Generaldirektors der Tschechoslowakischen Staatsbank Nr. 142 / 1960 Coll.

Verordnung über die Bereitstellung von Betriebskrediten und die Anwendung von Sanktionen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf