Dekret Nr. 142 / 1945 Coll.
Verordnung zur Änderung des Regierungsdekrets vom 12. April 1933, Nr. 62 Coll., über die Streichung von Zinsen auf Einlagen im Schecksdienst und die Sammlung von Geldbeiträgen durch die Postsparkasse bei der obligatorischen Verwendung des Schecksdienstes.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.