Mitteilung des tschechischen Vermessungs- und Kadastralamtes Nr. 141 / 2024 Coll.

Mitteilung des tschechischen Vermessungs- und Cadastralamts an den Tag, an dem die Daten zu den Organischen Einheiten des Bodens in das Grundbuch der territorialen Identifizierung, Adressen und Immobilien eingetragen werden

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 04.06.2024
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GEMEINSCHAFT
Tschechisches Geografisches und Katastralamt
vom 22. Mai 2024
über die Veröffentlichung des Datums, an dem die Daten über die bodengeschützten organischen Einheiten in das Grundregister der territorialen Identifizierung, Adressen und Immobilien eingetragen werden
Das tschechische Geographic and Catastral Office gemäß Artikel II Absatz 1 des Gesetzes Nr. 229 / 2019 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 503 / 2012 Slg., über das Staatsamt und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert, und anderer verwandter Gesetze, erklärt:
Am 1. Januar 2025 werden die Daten zu den Organischen Einheiten Bonized Soil in das Grundregister der territorialen Identifizierung, Adressen und Immobilien eingetragen.
Vorsitzender:
Stencel v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des tschechischen Vermessungs- und Cadastralamts Nr. 141 / 2024 Coll. über die Veröffentlichung des Datums, an dem die Daten über die gecharterten ökologischen Einheiten in das Grundbuch der territorialen Identifizierung, Adressen und Immobilien eingetragen werden
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum04.06.2024
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 1

Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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