Dekret Nr. 141 / 2011 Coll.

Verordnung über die Durchführung der Tätigkeiten von Zahlungsinstituten, elektronischen Geldinstituten, kleinen Zahlungsdienstleistern und kleinen elektronischen Geldgebern

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Wird durchgeführt durch
Dekret Nr. 374 / 2009 Coll.
Verordnung über die Durchführung der Tätigkeiten von Zahlungsinstituten, elektro...
Wird aufgehoben durch
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