Dekret Nr. 141 / 2011 Coll.
Verordnung über die Durchführung der Tätigkeiten von Zahlungsinstituten, elektronischen Geldinstituten, kleinen Zahlungsdienstleistern und kleinen elektronischen Geldgebern
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 284 / 2009 Coll.
Wird durchgeführt durch
Zahlungsrecht
Dekret Nr. 374 / 2009 Coll.
Wird aufgehoben durch
Verordnung über die Durchführung der Tätigkeiten von Zahlungsinstituten, elektro...