Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 141 / 1994 Coll.

Feststellungen des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 14. Juni 1994 über die Nichtigerklärung von Buchstabe e der ordentlichen Ordnung der Gemeinde Karlstejn über die Bewilligung der Burg vom 19. Februar 1991

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