Dekret Nr. 141 / 1945 Coll.

Eine Bestellung, die die Beschränkung auf die Zahlung von Einlagen, die bei Geldinstituten auf Einlagen (Einlagen) Bücher mit rechtlicher Mitteilung hinterlegt sind, erwähnt

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf