Entscheidung Nr. 140 / 2013 Coll.

Beschluss der Regierung der Tschechischen Republik über die Erklärung einer Notsituation für das Gebiet der Region Südböhmen, der Region Pilsen, der Region Zentralböhmen, der Region Liberec, der Region Králové Hradec, der Region Ústí und der Hauptstadt Prag aufgrund einer Krisensituation, die sich aus einer Bedrohung für das Leben, die Gesundheit und ein beträchtliches Ausmaß einer Bedrohung für das Eigentum aufgrund einer großen Katastrophe vom 21.00 Juni 2013

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