Verfassungsrecht Nr. 14 / 1990 Coll.
Verfassungsrecht über die Beseitigung der Mitglieder der Versammlung und die Wahl neuer Mitglieder der nationalen Ausschüsse
Gültig
In Kraft seit 23.01.1990
14
Verfassungsrecht
vom 23. Januar 1990
über den Rücktritt der Mitglieder der repräsentativen Ausschüsse und die Wahl neuer Mitglieder der nationalen Ausschüsse
Die Bundesversammlung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik hat über dieses Verfassungsrecht entschieden:
(1) Dieses Verfassungsrecht wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
(2) Die Artikel I und II finden am 31. März 1990 keine Anwendung.
V. Havel v. r.
A. Dubček v. r.
M. Čalpha v. r.
Inhalt
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verfassungsgesetz Nr. 14/1990 Slg. über die Beseitigung der Mitglieder der Versammlung und die Wahl neuer Mitglieder der nationalen Ausschüsse |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 23.01.1990 |
|---|---|
| In Kraft seit | 23.01.1990 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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