Maßnahme Nationalversammlung Nr. 14 / 1956 Coll.
Gesetzliche Maßnahme zur Ergänzung des Gesetzes Nr. 247 / 1949 Coll., zu Ehren und Ehren
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.