Regierungsverordnung Nr. 14 / 1947 Coll.
Verordnung über Staatsprüfungen und strenge Prüfungen von Doktoranden an der Fakultät für Rechts- und Staatswissenschaften
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.