Regierungsverordnung Nr. 137 / 2024 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 302 / 2021 Coll., über Auszeichnungen der National Sports Agency
Gültig
Verordnung
In Kraft seit 01.07.2024
Textfassungen:
01.07.2024
30.05.2024
137
REGIERUNGSORDNUNG
vom 15. Mai 2024
zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 302 / 2021 Coll., über Bewertungen der National Sports Agency
Die Regierung bestellt gemäß § 49 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg. über die Haushaltsregeln und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Haushaltsregeln), geändert durch Gesetz Nr. 26/2008 Slg.:
Regierungsverordnung Nr. 302 / 2021 Coll., über Bewertungen der National Sports Agency, wird wie folgt geändert:
1. die Worte "für Sportler" werden nach den Worten "die Agentur" eingefügt.
2. In Artikel 1 wird am Ende von Buchstabe b der Punkt durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe c angefügt:
"(c) Auszeichnung des Präsidenten der Nationalen Sportagentur für Trainer und Mitglieder des Sports Implementation Teams zur Medaillenplatzierung eines Sportlers oder eines Sportteams bei Olympischen, Paralympic, Deaphelian Games oder Global Games."
3. In Abschnitt 2 werden die Worte "für Sportler" nach den Wörtern" der Agentur " eingefügt.
4. In Absatz 3 (2) wird der Betrag "100 000 CZK" durch 200 000 CZK ersetzt.
5. Der folgende Abschnitt 3a wird nach Abschnitt 3 eingefügt, einschließlich des Titels:
Auszeichnung des Präsidenten der National Sports Agency für Trader und Mitglieder des Sports Implementation Teams für die Medaillenplatzierung eines Sportlers oder eines Sportteams bei Olympia, Paralympic, Deaphalympic Games oder Global Games
(1) Der in Artikel 1 Buchstabe c genannte Preis wird dem Trainer und Mitglied des Teams der Umsetzung eines Sportlers oder eines Sportteams verliehen, das eine Medaille bei Olympia, Paralympic, Deaphalian Games oder Global Games gewonnen hat.
(2) Die in Artikel 1 Buchstabe c genannte Bewertung besteht aus einer substantiellen oder monetären Bewertung unter Berücksichtigung der Medaillenplatzierung des betrauten Sportmanns oder Sportmanns bei den Olympischen, Paralympic, Deaphalian Games oder den Global Games. Der Wert der Gesamtauszeichnung aller Trainer und Mitglieder des Umsetzungsteams für eine Medaillenposition eines individuellen Sport- oder Sportteams in maximal 5 Athleten darf CZK 800.000 nicht überschreiten. Der Wert der Gesamtauszeichnung aller Trainer und Mitglieder des Umsetzungsteams für eine Medaillenposition des Sportteams in der Zahl von 6 oder mehr Athleten darf CZK 1,300.000 nicht überschreiten. Die besondere Höhe der Auszeichnungen einzelner Trainer und Mitglieder des Umsetzungsteams wird vom Präsidenten der Nationalen Sportagentur unter Berücksichtigung ihres Anteils an der erzielten Medaillenposition festgelegt."
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsdekret Nr. 137 / 2024 Coll., zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 302 / 2021 Coll., zu Auszeichnungen der National Sports Agency |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Verordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 30.05.2024 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2024 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Verwaltungsrecht
Körper und Sport
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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